12.05.2015
Öffentliche Bekanntmachung
Grundstück in Hagenow, Flur 24, Flurstück 33/3; Hier: Vergütung, Ersatz von Aufwendungen
Am 10.04.2015 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgender Bescheid ergangen:
- Der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH wird für den Zeitraum 06/14 bis 03/15 für die Tätigkeit als gesetzliche Vertreterin des Herrn Franz Krüger, unbekannten Aufenthaltes, Eigentümer des Grundstücks in Hagenow, Flur 24, Flurstück 33/3, verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts Ludwigslust von Hagenow, Blatt 112, ein Anspruch auf Zahlung von Vergütung sowie auf Ersatz von Aufwendungen in Höhe von 204,68 Euro zuerkannt.
- Der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH wird die Erlaubnis erteilt, den in Ziffer 1 genannten Betrag der verwalteten Masse zu entnehmen.
- Der Bescheid ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.
Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Der vollständige Bescheid kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden bei:
Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung
Dienstgebäude Parchim, Raum 228
Putlitzer Str. 25
19370 Parchim
Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides an Herrn Franz Krüger, unbekannten Aufenthaltes.
Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Im Auftrag
Zielke
jur. Mitarbeiter