13.03.2015
Öffentliche Bekanntmachung
Teileinziehung einer Teilfläche in der Gemarkung Neu Schlagsdorf der Gemeinde Dobin am See.
Am 12.03.2015 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgende Allgemeinverfügung ergangen:
entsprechend dem Antrag vom 13. Februar 2014 wird hiermit folgende Teileinziehung verfügt:
Beschränkung einer Teilfläche der Flurstücke 8/1 und 119 in der Flur 1 in der Gemarkung Neu Schlagsdorf der Gemeinde Dobin am See auf Anliegerverkehr sowie Rad- und Fußgängerverkehr.
Die Teileinziehung der öffentlichen Straße erfolgt auf Grundlage von § 9 (2) StrWG M-V vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42) und wird durch die zuständige Straßenaufsichtsbehörde, dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim verfügt.
Abweichend vom Üblichen (zwei Wochen nach ortsüblicher Bekanntmachung) wird für die Allgemeinverfügung festgelegt, dass mit dem folgenden Tag auf die Bekanntmachung die Verfügung als bekanntgegeben gilt (VwVfG M-V § 41 (4) letzter Satz).
Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die vollständige Allgemeinverfügung kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden bei:
Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Straßen und Tiefbau
Dienstgebäude Parchim, Raum 413
Putlitzer Str. 25
19370 Parchim
Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung.
Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Im Auftrag
gez. Boye
SB Straßenrechtsangelegenheiten