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17.04.2015

Jägerprüfung im Landkreis Ludwigslust - Parchim im Juni 2015

Die untere Jagdbehörde informiert darüber, dass die nächste Prüfung zur Erlangung des ersten Jagdscheines (Jägerprüfung) im Zeitraum vom 9. bis 11. Juni 2015 stattfindet.

Den genauen Zeitpunkt und Ablauf entnehmen Sie bitte der Zulassung zur Prüfung. Interessenten, die an dieser Prüfung teilnehmen möchten, melden sich bitte bis zum 5. Mai 2015 bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Jagdbehörde, Putlitzer Str. 25 in 19370 Parchim, Tel. 03871 722-3026 an.

Entsprechend  § 6 der Verordnung über die Prüfung zur Erlangung des ersten Jagdscheines des Landes M-V (Jägerprüfungsverordnung – JägerPVO M-V) vom 14. Februar 2002  bitte ich  neben einer fristgerechten Anmeldung u. a. folgendes zu beachten:

Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung durch die Jagdbehörde ist, dass der Prüfling bis spätestens einen Werktag vor Prüfungsbeginn folgende Nachweise erbracht hat: 

  1. Nachweis, dass er an mindestens 120 Ausbildungsstunden eines in Mecklenburg-Vorpommern anerkannten und dort durchgeführten Ausbildungskurses bei der Landesjägerschaft oder bei einer privaten Jägerschule oder an einem mindestens einjährigen Ausbildungskurs bei einem bestätigten Mentor teilgenommen hat; das Ende der Ausbildung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
  2. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch,
  3. für den Fall seiner Minderjährigkeit, die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
  4. Nachweis, dass die Prüfungsgebühren in Höhe von 215,00 Euro entrichtet wurden.