12.05.2015
Öffentliche Bekanntmachung
Grundstücke in Plau, Flur 11, Flurstücke 129/1 u.a.; Hier: Vergütung, Ersatz von Aufwendungen
Am 10.04.2015 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgender Bescheid ergangen:
- Der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH wird für das Kalenderjahr 2014 für die Tätigkeit als gesetzliche Vertreterin der unbekannten Erben der Frau Caroline Marie Ernestine Ortmann, Eigentümer der Grundstücke in Plau, Flur 11, Flurstücke 129/1, 129/2, 129/3, 128/1, 128/2, 128/3, 229/1, 229/2, 229/3, 439, 228/1, 228/2, 228/3 und 440, verzeichnet in den Grundbüchern des Amtsgerichts Parchim von Plau, Blatt 2402, 2403, 2404 und 2405, ein Anspruch auf Zahlung von Vergütung sowie auf Ersatz von Aufwendungen in Höhe von 336,18 Euro zuerkannt.
- Der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH wird die Erlaubnis erteilt, den in Ziffer 1 genannten Betrag der verwalteten Masse zu entnehmen.
- Der Bescheid ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.
Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Der vollständige Bescheid kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden bei:
Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung
Dienstgebäude Parchim, Raum 228
Putlitzer Str. 25
19370 Parchim
Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides an die unbekannten Erben der Frau Caroline Marie Ernestine Ortmann.
Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Im Auftrag
Zielke
jur. Mitarbeiter