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17.04.2015

Öffentliche Bekanntmachung

über Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern 2. Ordnung

Die diesjährigen Mäh- und Krautungsarbeiten sowie alle erforderlichen Nebenarbeiten werden vom 01. Mai bis 23. Dezember 2015 durchgeführt. Grundräumungen, Hindernisbeseitigungen und Holzarbeiten (Rückschnitt und Pflege) fallen in der Zeit vom 01. Oktober 2015 bis zum 30. April 2016 an.

Die Arbeiten werden in folgenden Gemeinden bzw. Städten durchgeführt:

Landkreis Ludwigslust-Parchim: Barkhagen, Borkow, Dabel, Demen, Dobbertin, Gallin/Kuppentin, Ganzlin, Gehlsbach, Gischow, Goldberg, Granzin, Hohen Pritz, Kobrow, Kreien, Kritzow, Lübz, Mestlin, Mustin, Neu Poserin, Passow, Plau am See, Siggelkow, Sternberg, Techentin, Weitendorf, Werder, Witzin

Gemäß § 41 des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts, Artikel 1 – Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.08.2009 (BGBl. I, Nr. 51 S. 2597 ff.), i.V. mit § 66 des Wassergesetzes des Landes M-V (LWaG) vom 30.11.1992 (GVO-Bl. M-V S.669 GS M-V Gl. Nr. 753-2), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18.12.2009 (GVO-Bl. M-V 2009 S.760 ff.) und der Satzung unseres Verbandes haben die Gewässereigentümer, die Anlieger und Hinterlieger an öffentlichen Gewässern das Betreten und Befahren der Grundstücke zur Durchführung von Unterhaltungsarbeiten zu dulden sowie das Mähgut und den Aushub aus den Gewässern aufzunehmen.

In Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb sind E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse zur Durchführung der Arbeiten von den Nutzern zurückzusetzen.

Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (An- u. Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird hiermit bis zum 15. Mai diesen Jahres die Möglichkeit auf Anhörung, zur schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift in unseren Diensträumen in 19399 Dobbertin, Schulstraße 17 a, Tel. 038736 42407 gewährt.

Wasser- und Bodenverband „Mildenitz - Lübzer Elde“
Der Vorstand