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13.03.2015

Öffentliche Bekanntmachung

Einziehung eines Stichweges von der Straße An der Schlenke in der Gemeinde Raben Steinfeld.

Am 12.03.2015 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgende Allgemeinverfügung ergangen:

entsprechend dem Antrag vom 4. November 2014 wird hiermit folgende Einziehung verfügt:

Der Stichweg von der Straße An der Schlenke bis zur Grünfläche als Teil des Flurstückes 193/4 in der Flur 1 der Gemarkung Raben Steinfeld wird eingezogen.

Dieser verliert damit den Status einer öffentlich - rechtlichen Verkehrsfläche. Sie wird entwidmet, aus der Baulast der Gemeinde Raben-Steinfeld herausgelöst und in die Kategorie einer Privatstraße eingeordnet (Privatstraße der Gemeinde Raben-Steinfeld).

Die Einziehung der Gemeindestraße erfolgt auf Grundlage von § 9 (1) StrWG M-V vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der aktuellen Fassung und wird durch die zuständige Straßenaufsichtsbehörde, dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim verfügt.

Abweichend vom Üblichen (zwei Wochen nach ortsüblicher Bekanntmachung) wird für die Allgemeinverfügung festgelegt, dass mit dem folgenden Tag auf die Bekanntmachung die Verfügung als bekanntgegeben gilt (VwVfG M-V § 41 (4) letzter Satz).

Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die vollständige Allgemeinverfügung kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden bei:

Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Straßen und Tiefbau
Dienstgebäude Parchim, Raum 413

Putlitzer Str. 25
19370 Parchim

Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung.

Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Im Auftrag

 

gez. Boye