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04.06.2015

Öffentliche Bekanntmachung

Am 03.06.2015 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgender Bescheid ergangen:

 

  1. Die Erklärung von Herrn Manfred Rehr, bevollmächtigter Vertreter der

     Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH vom  

     04.05.2015, UR-Nr. 1072/2015 der Notarin Raasch als amtlich bestellte Vertreterin des

     Notars Hückstädt in Hagenow, geändert durch Eigenurkunde vom 27.05.2015 des Notars

     Martin Hückstädt in Hagenow, wonach die Wirtschaftsförderungsgesellschaft

     Südwestmecklenburg mbH als gesetzliche Vertreterin des Herrn Wilhelm Schwahs,

     unbekannten Aufenthaltes, das Grundstück in Ludwigslust, Flur 2, Flurstück 45 zum Preis

     in Höhe von 6435,42 Euro an die Bundesstraßenverwaltung der Bundesrepublik

     Deutschland verkauft und aufgelassen hatte wird genehmigt.

 

  1. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.

 

 

Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

 

 

 

Der vollständige Bescheid kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden bei:

 

Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim

Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung

Dienstgebäude Parchim, Raum 228

Putlitzer Str. 25

19370 Parchim

 

 

 

Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides an Herrn Wilhelm Schwahs, unbekannten Aufenthaltes.

 

 

Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

 

 

Im Auftrag

 

 

Zielke

jur. Mitarbeiter