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09.03.2015

Behandlung der Bienenvölker gegen die Varroamilbe ist Pflicht

Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim informiert: Erwerb der Medikamente wird mit Fördermitteln unterstützt

Bereits im vergangenen Herbst hatten Imker massive Völkerverluste zu beklagen. Hauptverursacher war die Varroamilbe im Verein mit den von diesem Parasiten übertragenen viralen Erregern. Ein Beispiel ist das Flügel-Deformationsvirus. Die schlüpfenden Jungbienen haben verstümmelte oder verdrehte Flügel, verkürzte Abdomen und Fehlfärbungen. Zudem haben die Bienen eine verkürzte Lebensdauer. Die Konsequenz ist ein Absterben des Bienenvolkes bei hohem Befall mit Varroamilben. Da die Bienen außerhalb des Stockes absterben, sieht der Imker das Phänomen einer bienenleeren Beute.

Obgleich selbst durch fachgerechte Behandlung keine Milbenfreiheit erreicht werden kann, reduziert eine konsequente durchgeführte Behandlung spürbar die Schäden und verhindert den Zusammenbruch der Völker. Die Behandlung muss dabei eine Kombination aus biotechnischen Maßnahmen und gezieltem, fristgerechten und sinnvollen Einsatz von Medikamenten sein. Da im Herbst nach erfolgter Behandlung die Gefahr einer Reinvasion sehr hoch ist, darf auf eine Befallskontrolle und Restentmilbung im Spätherbst im brutfreien Stadium nicht verzichtet werden. Wichtig ist, dass möglichst alle Imker flächendeckend und zeitgleich ihre Völker behandeln. Dabei ist völlig nebensächlich, ob die Imker in einem Verein organisiert sind oder nicht.

Um diese flächendeckende Behandlung zu erreichen, hat das Landwirtschaftsministerium per Erlass die Veterinärämter des Landes angewiesen, die Behandlung auf der Grundlage der Bienenseuchenverordnung anzuordnen. Gleichzeitig bildet diese Allgemeinverfügung die Grundlage, mit Hilfe von Fördermitteln kostengünstiger die benötigten verschreibungspflichtigen Medikamente an die Imker zu übergeben.

Imker, die nicht in Vereinen organisiert sind, können bis zum 30. April 2015 ihren Bedarf beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Tel. 03871 722-3929, anmelden.

Organisierte Imker geben die Anmeldung bitte gebündelt über die Vereine ab. Abgegeben werden Apiguard, Api Life Var, Oxuvar und Thymovar. Ungeachtet dessen können Bienenhalter freiverkäufliche Arzneimittel wie Ameisensäure 60% ad us. vet., Varroacid 60 bzw. Milchsäure 15% ad us. vet. zur Varroosebekämpfung beziehen und anwenden. Jede medikamentöse Behandlung muss durch biotechnische Maßnahmen in den Völkern sinnvoll ergänzt werden.

An dieser Stelle sei nochmals daran erinnert, dass die Haltung von Bienen ebenso wie die von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern und Geflügel vor Beginn der Haltung beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung angezeigt werden muss und eine Registriernummer erteilt wird! Diese Nummer ist auf den Standort der Bienen bezogen. Für Rückfragen steht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter den oben genannten Telefonnummern gern zur Verfügung.

Pressenummer/Anzahl PM/Jahr: 45/2015