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17.06.2015

Landkreis Ludwigslust-Parchim setzt weiteren Meilenstein für modernen Rettungsdienst

Richtfest für neue Rettungswache in Goldberg am 18. Juni

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim setzt einen weiteren Meilenstein in der Ausgestaltung eines modernen Rettungsdienstes: Der Bau einer neuen Rettungswache in Goldberg, Neue Hoffnung 10, ist inzwischen so weit fortgeschritten, dass am 18. Juni Richtfest gefeiert werden kann. Die Inbetriebnahme soll spätestens im November dieses Jahres erfolgen, sagt Gerhard Wesser, Leiter des Eigenbetriebs Rettungsdienst des Landkreises Ludwigslust-Parchim.

Der Neubau der Rettungswache Goldberg hat ein Investitionsvolumen von rund 300.000 Euro brutto. Es ist der zwölfte Wachenneubau im Landkreis Ludwigslust-Parchim von insgesamt 18 Rettungswachenstandorten. Der Landkreis ist Eigentümer und Bauherr, Betreiber der neuen Rettungswache wird die DRK Rettungsdienst Parchim-Ludwigslust gGmbH.

Die Fläche der neuen Goldberger Rettungswache beläuft sich auf insgesamt 130 Quadratmeter einschließlich Garage, Büro, Lagerflächen und Sozialräumen. Sie ist ein Ersatzneubau für ein angemietetes Objekt aus den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts. Mit Fertigstellung des Neubaus werden sich die Arbeitsbedingungen für neun Beschäftigte der DRK Rettungsdienst Parchim-Ludwigslust gGmbH, die dort im Schichtsystem arbeiten, wesentlich verbessern. Auf der Goldberger Rettungswache wird ein Rettungsfahrzeug (RTW) mit modernster medizinischer Ausstattung stationiert sein.

Der Standort der neuen Rettungswache in einem Gewerbegebiet an der Crivitzer Chaussee bestimmt sich nach dem Standortgutachten für Rettungswachen und sichert das Erreichen der Region Goldberg für jeden medizinischen Notfall innerhalb einer Hilfsfrist von durchschnittlich zehn Minuten an einer öffentlichen Straße. Die Einsatzzahlen der Rettungswache Goldberg betragen jährlich durchschnittlich 700 Einsätze. Diese Einsätze werden in Verbindung mit den Notarztstandorten Schwinz, Brüel und Plau am See gefahren.

Pressenummer/Anzahl PM/Jahr: 112/2015