10.06.2015
Bienenvölker müssen zur Tierseuchenkasse gemeldet werden
Weniger als die Hälfte der Imker kam Verpflichtung nach
Dass es für Kraftfahrzeuge eine Haftpflichtversicherung gibt, ist allgemein bekannt. Die Tierseuchenkasse stellt für die Halter von Nutztierarten und Bienen eine ähnliche Einrichtung dar. Allerdings sind im Landkreis Ludwigslust-Parchim und in Schwerin bisher nur weniger als die Hälfte der Halter von Bienen dieser Versicherungspflicht nachgekommen.
Dass die Meldepflicht zur Tierseuchenkasse besteht, ist zumindest den meisten Imkern neu. Nachdem auch in unserem Bundesland die Entschädigungssummen infolge der Amerikanischen Faulbrut erheblich anstiegen, wurde durch den Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse auch für die Halter von Bienenvölkern die Beitragspflicht beschlossen. Bisher waren die Imker von der Beitragspflicht freigestellt worden und Entschädigungsleistungen erfolgten aus Landesmitteln.
Alle Imker sind unabhängig davon, ob sie in einem Verein organisiert sind verpflichtet, ihre im Jahresdurchschnitt gehaltene Zahl der Bienenvölker bei der Tierseuchenkasse des Landes Mecklenburg-Vorpommern Neustrelitzer Straße 120, Block C, 17033 Neubrandenburg zu melden. Die Meldung kann auch online über www.tskmv.de erfolgen. Bei der Meldung muss auch die 12-stellige Registriernummer der Bienenhaltung angegeben werden, die das Veterinäramt vergibt.
Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim fordert noch einmal alle Bienenhalter auf, ihrer Meldeverpflichtung nachzukommen. Der Verstoß gegen diese Pflicht ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. Im Tierseuchenfall erfolgt keine Entschädigung. Falls zu wenige Völker gemeldet werden, wird die Entschädigung gemindert.
Für Rückfragen steht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung selbstverständlich gern zur Verfügung:
Tel. 03871 722-3901, E-Mail: [email protected]