Artgerechte Haltung von Tieren, Überwachung von Zoo, Zoohandlungen und Zirkus Haltung gefährlicher Hunde
Tierschutz
Die Mitarbeiter des Fachbereichs Tierschutz sind für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an die artgerechte Haltung von Tieren im kommerziellen und privaten im Bereich verantwortlich.
Zur artgerechten Haltung gehört nicht nur die Haltung im Stall, Hof und Haus, sondern auch der richtige Umgang mit dem Tier auf dem Transport und bei der Schlachtung.
Die amtlichen Mitarbeiter machen Kontrollen vor Ort in den Ställen und Privathaltungen, kontrollieren aber ebenso Zirkusse, Tierausstellungen, Tierbörsen, Zoohandlungen, Hunde- und Katzenpensionen, Reitbetriebe, Tierzüchter und Tiertrainer.
Um Problemen der Tierhaltung vorzubeugen ist das Amt auch beratend tätig. Für Fragen zur art- und tierschutzrechtlichen Haltung sowie Stallneu- und –umbauten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen werden gegen Tierhalter auch verwaltungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet.
Unterstützung findet der Fachbereich Tierschutz bei den Tierschutzvereinen, der Polizei und den Ordnungsämtern.
Um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufdecken zu können, ist der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung auf Ihre Mithilfe angewiesen. Falls Sie Missstände beobachten, haben Sie die Möglichkeit sich an uns zu wenden.