Artgerechte Haltung von Tieren, Überwachung von Zoo, Zoohandlungen und Zirkus Haltung gefährlicher Hunde

Tierschutz

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© Kurt F. Domnik pixelio.de

Die Mitarbeiter des Fachbereichs Tierschutz sind für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an die artgerechte Haltung von Tieren im kommerziellen und privaten im Bereich verantwortlich.

Zur artgerechten Haltung gehört nicht nur die Haltung im Stall, Hof und Haus, sondern auch der richtige Umgang mit dem Tier auf dem Transport und bei der Schlachtung.

Die amtlichen Mitarbeiter machen Kontrollen vor Ort in den Ställen und Privathaltungen, kontrollieren aber ebenso Zirkusse, Tierausstellungen, Tierbörsen, Zoohandlungen, Hunde- und Katzenpensionen, Reitbetriebe, Tierzüchter und Tiertrainer.

Um Problemen der Tierhaltung vorzubeugen ist das Amt auch beratend tätig. Für Fragen zur art- und tierschutzrechtlichen Haltung sowie Stallneu- und –umbauten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen werden gegen Tierhalter auch verwaltungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet.

Unterstützung findet der Fachbereich Tierschutz bei den Tierschutzvereinen, der Polizei und den Ordnungsämtern.

Um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufdecken zu können, ist der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung auf Ihre Mithilfe angewiesen. Falls Sie Missstände beobachten, haben Sie die Möglichkeit sich an uns zu wenden.

Kontakt

Frau Dr. Kuchenbuch               
Tel.: 03871 722-3903                    

Frau Müller                                  
Tel.: 03871 722-3923                  

Frau Franzen                                
Tel.: 03871 722-3913

Schlachtung - Sachkunde

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© Rainer Sturm pixelio.de

Seit dem 01. Januar 2013 gilt statt der nationalen Tierschutzschlachtverordnung die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung. Lehrgänge für die Sachkunde zum Schlachten können Sie bei der Berufliche Schule Müritz, Nebenstelle Malchin, Basedower Straße 74, 17139 Malchin, Telefon: 03994 - 20540

besucht werden.

Aufgrund der seit dem 01.01.2013 geltenden Änderung der Tierschutz-Schlachtverordnung sind für die Schlachtung neue Sachkundenachweise notwendig. Bestehende Sachkundebescheinigungen werden als gleichwertige Qualifikation für die Tierarten und Betäubungsmethoden anerkannt, für die die Sachkundebescheinigung ausgestellt wurde und gelten nur für die Ruhigstellung, Betäubung und Entblutung. Für die Handhabung und Pflege der Tiere, für die bisher keine Sachkundebescheinigung notwendig war, müssen nun neue Sachkundebescheinigungen beantragt werden. Die Verfahrensweise ist davon abhängig ist, ob bereits Befähigungsnachweise nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 erworben wurden und ob mindestens drei Jahre oder weniger als drei Jahre Berufserfahrung vorhanden sind. Bestehende alte Sachkundebescheinigungen verlieren ab dem 09.12.2015 ihre Gültigkeit und sollten spätestens bis zum 01.06.2015 neu beantragt werden. Nähere Informationen und Regelungen bezüglich der neuen Sachkundenachweise können Sie dem untenstehenden Übersichtsschema entnehmen.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehende Ansprechpartnerin. Wir helfen Ihnen gern!


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Hintergrundbild: Günther Schulz